Frage:
wohnungsmakler hat m.verarscht-erst wenn mietv-g unterschri.wurde erfuhr i,dass Keller unt.wasser steht!HILFE!
Elena V
2006-08-07 12:19:34 UTC
Bei Wohnungsübergabe sah ich KELLER UNTER WASSER VOLL UNBRAUCHBAR: "plötzlicher Rohrbruch" erklärte Vermieterin. IST ES ZU SPÄT UM MIETVERTRAG ZU LÖSEN? bIN NOCH NICHT EINGEZOGEN, NUR UNTERSCHRIEBEN!
Acht antworten:
Michael K.
2006-08-07 12:25:27 UTC
Der Mietvertrag gilt. Der Vermieter hat zeit, den schaden zu beseitigen. dafür hast du das recht auf angemessene Mietminderung wegen Unbrauchbarkeit...Allerdings muss die Kellernutzung bestandteil des Mietvertrages sein...
palmolive2111
2006-08-08 01:37:31 UTC
Hallo,

wie schon mehrfach gesagt: den Schaden muß der Vermieterer tragen, er muß auch den Orginal Zustand ( TROCKEN ) wieder herstellen.

Kannst du nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt einziehen, steht dir ein Ausfallzahlung zu, gehe sofort zum Mieterverein, oder Haus & Grund, auch ein Anwalt für Wohnungsrecht hilft.

Drücke dir die Daumen.
rhartinger
2006-08-07 14:44:26 UTC
Selber schuld. Sowas schaut man sich vorher an.
2006-08-07 12:48:56 UTC
es gibt doch bestimmt in deiner stadt auch eine verbraucherzentrale.

investiere mal 15 euro für eine beratung.
?
2006-08-07 12:47:39 UTC
Wende dich an den Mieterbund !
2006-08-07 12:34:14 UTC
Ein Vertrag ist dann nichtig, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Wissen eines Vertragspartners Umstände vorlagen, die, wenn sie dem anderen Vertragspartner bekannt gewesen wären, dazu geführt hätten, den Vertrag nicht abzuschließen.

Der Verstoß gegen Treu und Glauben.
Volker A
2006-08-07 12:28:32 UTC
Die Vermieterin ist doch dazu verpflichtet den schaden zu beheben und hat auch dafür zu sorgen das er wieder trocken gelegt wird. Wenn nicht hat Mann in Deutschland doch das recht des Rücktritts bei Verträgen erst recht wenn räume die im Vertrag stehen nicht nutzbar sind (andererseits sei froh das du noch keine Sachen im Keller hattest :-) das währe ärgerlich gewesen weil da kommt nur eine private Hausrat für auf mfg Volker
2006-08-07 12:24:40 UTC
Dann gehe sofort zum Mieterschutzbund, oder zum Anwalt


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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