Frage:
Muss bei Auszug einer Mietwohnung renoviert werden?
Pamuk
2007-09-16 23:33:40 UTC
Unser Mieter möchte, dass wir beim Auszug die Wohnung renovieren. Obwohl wir bei Einzug die komplette Wohnung renoviert haben. Sonst wird er eine Firma beauftragen, der die Renovierungsarbeiten durchführt und wir 80% der Kosten übernehmen müssen. Wie ist hier die Rechtlage? Der Vormieter hatte und die Wohnung unrenoviert zurückgelassen.
Achtzehn antworten:
2007-09-16 23:39:24 UTC
Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast kannst Du sie auch unrenoviert zurückgeben. Schau mal unter http://www.mieterschutzbund.de
Karlchen *
2007-09-17 01:02:35 UTC
Dazu gab es in der letzten Woche ein Urteil des BGH durch die Klage eines Mieters.



http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa9.htm



http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007-9&nr=41121&linked=pm&Blank=1
Pandorra
2007-09-16 23:53:56 UTC
Es muß nur einmal renoviert werden - entweder bei Einzug oder bei Auszug. Was steht in eurem Mietvertrag?

Außerdem kommt es darauf an, wie lange ihr in der Wohnung gelebt habt, weil jede Renovierungsarbeit an bestimmte Fristen gebunden ist. z.B. Fenster muß man ca. alle 5 Jahre streichen. Die Wände alle 3 Jahre -

diese Fristen sind alt, wie das heute aussieht weiß ich nicht mehr genau.

Guck auch nochmal in deinen Mietvertrag, welche Klauseln da drinstehen. Wenn du sowohl regelmäßig Fenster und Wände renovieren sollst und auch bei Auszug aus der Wohnung ist dies nicht zulässig. Lies mal hier:



http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/mietrecht/doppelte.html



Viel Glück
anonymous
2007-09-16 23:39:09 UTC
Nach neuem Recht muss die Wohnung nur noch Besenrein verlassen werden. So bringen sie es auf jeden Fall andauernd im Fernseh
?
2007-09-16 23:48:30 UTC
Nein, - du kannst die Wohnung besenrein verlassen. Die Androhung des Vermieters eine Fremdfirma mit der Renovierung zu beauftragen soll dich verunsichern. Falle darauf nicht herein!

Außerdem bestehen sogenannte Fristenpläne de Renovierung, d.h. Wohn-/Schlafzhimmer in der Regel alle 5-7 Jahre, Feuchträume wie Küche/Bad alle 3 Jahre.

Also, du kannst - wie gesagt - die Wohnung besenrein verlassen, ob es dem Vermieter passt oder nicht. - Außer du hast baulliche Veränderungen vorgenommen, hier müsste der Originalzustand wieder hergestellt werden, das nur am Rande.

Unabhängig davon kannst du dich, sie unten, nochmals erkundigen:
Sprendlinger
2007-09-16 23:45:59 UTC
Grundsätzlich gilt das was im Vertrag steht. Inzwischen gab es viele Änderungen im Recht durch Urteile des BGH. Da durch solche Urteile das BGB gilt sind die meisten Renovierungsklauseln nicht mehr statthaft. Nun kommt es genau auf den Vertrag und den Text an. Man kann jedoch davon ausgehen, dass dann die Renovierung nicht durch zu führen ist. Bei individuellen Abmachungen gilt die Renovierungsklausel.

Die Meinung unrenoviert in die Wohnung, unrenoviert aus der Wohnung ist nicht immer richtig.

Du kannst Dir nun überlegen, ob Du mit Deinem Vermieter prozessieren willlst oder schnell mal die Wohnung durchstreicht.
amedia33
2007-09-16 23:45:29 UTC
Hallo,



die Antwort darauf steht im Mietvertrag!



Wenn Du unterschrieben hast das Du die Wohnung auch wieder renoviert zu übergeben hast , dann wirst du wohl nicht drum herum kommen!



MfG
boentrucker
2007-09-19 06:09:58 UTC
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut den Schutz von Mietern vor überzogenen Renovierungspflichten gestärkt. Nach einem Urteil sind Klauseln im Mietvertrag unwirksam, die den Mieter beim Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten.



Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt, entschied das Karlsruher Gericht. Denn nach dem Wortlaut der Bestimmung müsse die Wohnung auch dann instand gesetzt werden, wenn sie eigentlich in tadellosem Zustand sei.



Mit seinem Urteil gab das Karlsruher Gericht Mietern einer Wohnung in Bremen Recht. Sie müssen nun überhaupt nicht renovieren. Der BGH hat in jüngster Zeit mehrfach einseitige Renovierungsklauseln zu Lasten der Mieter gekippt. (Az: VIII 316/06 vom 12. September 2007)
horsch
2007-09-17 02:40:29 UTC
Du brauchst nicht zu renovieren!

Diese "Endrenovierungsklausel" hat der BGH gerade für nichtig erklärt.
michel010604
2007-09-16 23:56:20 UTC
Wenn die Wohnung renoviert war also bezugsfertig in einen sehr guten zustand dann müsste das im Mietvertrag stehen wie es zum Auszug sein sollte. Teppiche oder andere Bodenbeläge dürfen normal abgenutzt sein also keine extra Schäden die selbst gemacht sind. Die Abnutzung wird ja mit der Miete bezahlt. Und Türen müssen wie auch Wände so sein das man sie normal überstreichen kann also vielleicht wären schwarze Türen oder Wände die vorher weiß waren ein Problem. Man möchte ja auch seine Kaution wieder haben falls eine vorher verlangt worde.
?
2017-01-02 12:16:09 UTC
Wenn in Deinem Vertrag nichts über Renovierung bei Auszug steht (die nach neuester Rechtsprechung evtl. ohnehin ungültig wäre), reicht es, die Wohnung "besenrein" zu übergeben. --- NACHTRAG Die von Julian genannten starren Fristen gelten nicht mehr. Der BGH hat diese in einem entsprechenden Urteil gekippt, da hier keine Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung vorgenommen wird.
anonymous
2007-09-18 08:38:31 UTC
Deine Frage ist leider unvollständig. Bitte schreib die Klausel über Schönheitsreps ab in Details.



Ohne solche Klausel mußt du gar nix machen- nur ausfegen. Schönheitsreps sind Instandhaltungsarbeiten und vom Gesetz her zunächst Sache des Vermieters. Wenn er eine gültige Klausel nach neuem Recht in den Vertrag gesetzt hat, könnte er euch zur Auszugsrenovierung verpflichtet haben. das kann man dir aber erst sagen, wenn man weiß, was in deinem Vertrag steht.
anonymous
2007-09-17 15:59:15 UTC
Nach neustem Gesetz nicht mehr.
Honey27
2007-09-17 02:27:55 UTC
Das muss eigentlich in eurem Mietvertrag stehen. Habt ihr irgendwas unterschrieben, dass ihr die Wohnung unrenoviert nehmt? Wenn ja, tja, leider Pech. Aber wenn in eurem Vertrag steht, Besenrein, kann euer Vermieter nix machen und muss selber zahlen...
ulrike7059
2007-09-17 00:21:51 UTC
Normalerweise musst du nur die für die Mietzeit gewöhnlich vorzunehmenden Renovierungsarbeiten übernehmen - damit will ich sagen, dass man normalerweise in 5 Jahren schon mal streicht und die Sachen, die man kaputt macht wieder ersetzt.



Nachzulesen unter:



http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Welt-Mieterschutzbund-Renovieren-Recht-auszug;art118,1857138





Hast du schon mal beim Mieterschutzbund angerufen und dich erkundigt?



Da würde ich es eigentlich zuerst versuchen weil du denen genau darlegen kannst, wie deine Situation aussieht und die sich auch mit den Rechten auskennen müssen.
anonymous
2007-09-17 00:14:41 UTC
Du mußt die Wohnung noch renovieren,ab 08 brauchst du Sie dann nicht mehr renovieren.Ein gericht hat das entschieden,da sich viele Bürger aufgeregt haben,das Sie zuviel ausgaben haben,da sie zwei Wohnungen renovieren müssren.
Sonja B
2007-09-17 00:03:57 UTC
Wenn du die Wohnung bezogen und dann neu renoviert hast, hättest du das im Mietvertrag so regeln müssen, daß du die Whg auch unrenoviert verlassen kannst.

In den Standardverträgen steht meist, daß die Whg bei Auszug renoviert werden muß.



Allerdings gab es grade vor einigen Tagen ein Gerichtsurteil, nachdem der Mieter die Whg nicht mehr renovieren muß.



Das Beste wäre, du würdest einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und dich beraten lassen. Diese Knebelverträge sind meist gar nicht mehr rechtens.



Infos könntest du auch beim Mieterschutzbund bekommen, aber meistens mußt du dort erst eintreten, bevor sie dich gründlich beraten.... Der Jahresbeitrag liegt bei etwa 60 Euro (meines Wissens).



Also: Entweder zum Anwalt für Mietrecht oder zum Mieterschutzbund ....
buschorn63
2007-09-16 23:44:36 UTC
Das haettet Ihr schriftlich machen muessen, es heisst : beim Auszug, ist die Wohnung zu renovieren ! Gruss Helmut cz


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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