Frage:
Wasserschaden in Mietwohnung?
anonymous
2013-03-13 02:38:39 UTC
Hallo zusammen,
ich wohne in einem Mehrvermilienhaus, über mir der Mieter hatte einen Wasserschaden und das Wasser kam runter bis in meiner Wohnung, nun habe ich im GästeWC und Flur einen Schaden das heisst ich muss bei mir neu Tapezieren, wie soll ich vor gehen, soll ich es fertig machen und die Rechnung zum Vermieter schicken oder was soll ich machen, kann ich Geld verlangen oder hat der vermieter das recht eine Firma zu mir zu schicken, oben war ein Rohrbruch also kein Eigenverschulden, ich hatte den vermieter schonmal deswegen angeschrieben aber bis heute keine antwort bekommen und es ist jetzt schon 3 Monate her, was soll ich nun tun?
Elf antworten:
anonymous
2013-03-15 08:50:30 UTC
Dein Vermieter muss die Maßnahmen veranlassen. Es ist in deiner Wohnung ein Mietmangel. Setz dich mit ihm in Verbindung und frag, wann und wie er es sich denkt. Setz ihm eine jetzt recht kurze Frist, wenn er weiter zaudert. Nach Fristablauf könntest du zB selbst machen und ihm die Kosten Rechnung stellen. Er würde sich diese dann von seiner Versicherung wieder holen.
Sprendlinger
2013-03-13 09:43:16 UTC
Grundsätzlich ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Die muss natürlich der Vermieter informieren. Die haben auch das Recht sich den Schaden anzusehen. Es ist gut, wenn das ganze vor Renovierung gut ausgetrocknet ist, aber Dein Vermieter muss sich melden.

Schicke ein Einschreibebrief oder wirf ein Schreiben unter Zeugen ein. Notfall Mietminderung ankündigen. Das aber nicht ohne einen Juristen
kurt j
2013-03-13 10:49:42 UTC
sollte es stimmen das dein Vermieter noch nicht geantwortet hat dann würde ich die Sache einem Anwalt erklären , den Rest macht dieser dann, und es ist ein fall für die Gebäude Versicherung des Vermieters die er haben sollte
Slovak08
2013-03-13 09:48:18 UTC
Schon merkwürdig, dass sich der Eigentümer nie erkundigt hat, ob auch bei dir in der Wohnung ein Schaden dadurch entstanden ist. Ich würde den Eigentümer schriftlich auffordern, den Schaden bei dir begutachten zu lassen. Stelle ihm dazu eine Frist von max. 3 Wochen und kündige gleich damit deine Folgemaßnahmen an, sollte er nicht darauf eingehen.

Sollte er sich in der Zeit nicht bei dir melden, würde ich den Schaden dokumentieren (zusammen mit einem unabhängigen Zeugen) und anschließend selbst beheben (wenn du das machen kannst). Die Kosten stellst du dem Eigentümer in Rechnung.
anonymous
2013-03-15 11:52:55 UTC
Vermieter muss den Wasserschaden über seine Gebäudeversicherung regulieren lassen
hajokl
2013-03-14 11:45:28 UTC
Hi, melde den Schaden deinem Vermieter ,dann bist bist du auf der richtigen Seite. Dieser muß alles regulieren,bzw. seine Versicherung die auch den Schadensgutachter schickt.





Gruß hajokl .
Hausverwalter
2013-03-14 11:15:58 UTC
Der Wasserschaden stellt ein Mangel dar und deshalb darf nach § 536 BGB die Miete ab dem Zeitpunkt gemindert werden, ab dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erhalten hat.

Wird auf Mängelbeseitigung hingewiesen und ist die Frist überschritten, darf der Mieter in die Ersatzvornahme gehen - § 536a BGB.

Dazu darf der Schaden selbst beheben lassen und die Kosten direkt von der Miete abziehen.



Der Vermieter muss sich das Geld dann vom Verursacher oder der Versicherung holen.
?
2013-03-13 14:58:52 UTC
solange es der Versicherung nicht gemeldet ist , solltest du gar nichts machen

eventuell schicken die einen Gutachter und der muß den Schaden sehen



Generell muß man einen Schaden dem Vermieter melden und eine Frist zur Beseitigung geben

wenn nichts passiert, Mietminderung , da gibts Tabellen



und alles schriftlich, per Einschreiben (Übergabeeinschreiben, also gegen Unterschrift )
anonymous
2013-03-13 09:42:15 UTC
Damals hat der Vermieter mir einen Maler geschickt.
?
2013-03-13 10:14:48 UTC
Hey, also das ist definitiv eine Angelegenheit der Gebäudeversicherung, die du anteilig sowieso mitbezahlst.



Du musst den Vermieter schriftlich darauf hinweisen. Sollte es da zu keiner Antwort kommen, mache es mit Hilfe eines "Einschreiben mit Rückschein". In diesem Schreiben setzt du ihm eine Frist von vier Wochen, bis zu der er sich dazu geäußert haben muss. Dauert es dir danach immer noch zu lange, setzt du ihm, auch wieder mit Einschreiben/Rückschein, eine Frist von drei Monaten, in denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen. Dort schreibst du ebenfalls rein, dass du bei Nichtausführung die Miete um einen gewissen Prozentsatz senkst. Aus Erfahrung würde ich 15% veranschlagen. Aber natürlich nur von der Kaltmiete.



Viel Spaß
herr_nixnutz
2013-03-13 10:07:27 UTC
Rede doch mal mit den Mieter über der, wer Schuld am Wasserschaden hat. Evtl. klärt sich dann sehr schnell, dass der Vermieter Schuld hat. Auch so würde ich nachweislich den Vermieter eine Frist von 2 Wochen setzen und ihn klar machen, dass du danach einen Maler beauftragst und die Kosten dafür von der Miete abziehen wirst. Rechtlich ist das möglich; ggf. kannst du auch zuerst einen Kostenvoranschlag machen auch mit eigenen Bildern und den den Vermieter zusenden. Reagiert er immer noch nicht, beauftrage die Malerfirma. Zur Sicherheit aber 2-3 Angebote hereinholen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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