1. Hat Deine Gastherme eine geschlossene Verbrennungsluftzufuhr, d. h. einen separaten Zuluftkanal von außen? Dann besteht keinerlei Gefahr und keinerlei Handlungsbedarf.
2. Hat Deine Gastherme (wie die meisten) eine Verbrennungsluftzufuhr aus dem Raum, in dem sie installiert ist? Dann muss eine ausreichende Raumlüftung zu jeder Zeit sichergestellt sein, z. B. durch Lüftungsschlitze in der Tür. Der Schornsteinfeger überprüft, ob das so in Ordnung ist. Wenn nicht O. K., wird er sofortige Nachbesserung verlangen.
3. Wie 2., aber es gibt einen Dunstabzug oder sonstigen Abluftventilator im gleichen Raum wie die Gastherme, dann darf dieser nur bei geöffnetem Fenster oder dergleichen in Betrieb sein. Um das sicherzustellen, installiert der Elektrofachbetrieb (und zwar nur der!) am Fenster einen Schaltkontakt, der ein Einschalten der Dunstabzugshaube nur bei geöffnetem Fenster ermöglicht. Sowas hatte ich früher auch in meiner Wohnung.
Das war's zur Vorschriftenlage.
Wenn Du Dich damit noch unwohl fühlst, und gerne eine zusätzliche Warneinrichtung haben möchtest, kannst Du Dir - wie schon vorgeschlagen - aus dem Campingzubehörhandel einen batteriebetriebenen Gaswarner für CO kaufen und nach Deinem Belieben (wie einen Rauchmelder) in Deiner Wohnung anbringen. Der verhindert natürlich keinen CO-Austritt, aber weckt Dich rechtzeitig mit lautem Gepiepse.