Frage:
Darf ein Vermieter seinen Mietern einen Pfuschhandwerker auf den Hals schicken?
Sonne
2006-06-27 05:44:30 UTC
Unser Vermieter schickt uns in regelmäßigen Abständen einen Handwerker, der nichts richtig macht, dafür aber in den Garten pinkelt und jede Menge Unrat hinterlässt. Außerdem kommt er immer ohne Voranmeldung und betritt einfach unseren Garten. Wir haben dem Vermieter schon mehrmals mietgeteilt, dass wir diesen Handwerker nicht mehr sehen wollen, auch schon schriftlich.
Wer weiß, ob hier eine Mietminderung gerechtfertigt ist?
Fünf antworten:
Sebastian W
2006-06-27 08:36:36 UTC
Grundsätzlich können Sie den Handwerker an sich nicht bestimmen. Sie können aber sehr wohl auf die Festlegung von Terminen bestehen und sich das In-Den-Garten-Pinkeln verbieten. Wenn der Vermieter aber auch auf schriftliche Aufforderungen nicht reagiert, hilft meist nur noch der Gang zum Anwalt. Hier würde ich - wie der Vorredner - eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund empfehlen.



Um die Beziehung zum Vermieter aber nicht vorschnell zu ruinieren, würde ich ihn nochmal persönlich/telefonisch auf diesen Sachverhalt ansprechen. Am besten höflich und sachlich die Fakten darstellen. Wenn er 5mal einen Pfuscher zahlt, hat er hinterher sicher nichts gespart. Einen Termin zu vereinbaren tut niemandem weh und in den Garten pinkeln ist schlicht primitiv.



PS: Ein Foto von dem pinkelnden Handwerker könnte im Falle eines Falles viel helfen. Nicht umsonst heißt es "ein Bild sagt mehr als 1000 Worte".
2006-06-28 04:36:49 UTC
Handwerker haben sich immer und in jedem Fall anzukündigen. Das Betreten des von dir gemieteten Grundstücks ohne Einwilligung ist Nahe am Hausfriedensbruch.



Soweit es sich um einen Pfuscher handelt, solltest du prüfen, um was für einen Handwerker es sich überhaupt handelt. Selbständig? Unselbständig und damit Angestellter des Vermieters? Ist er selbständig und führt handwerkliche Arbeiten aus, darf er dies eventuell nicht. Kommt einfach darauf an was er macht. Die für deinen Bezirk zuständige Handwerkskammer (erfragen bei deinem Ordnungsamt) kann da sehr viel Druck machen... Bestimmte handwerkliche Arbeiten dürfen eben nur von Meisterbetrieben gemacht werden (z.B. Wasserleitungen, Elektro, Heizung, Dach, Verputzer usw.). Wenn er also ein selbständiger Pfuscher ist, so hört es sich zumindest an, kannst du ihn mit der Handwerkskammer vom Hof jagen.



Waidmanns heil :-)
fredericus_secundus
2006-06-27 23:32:36 UTC
Warum kommt denn der Handwerker zu euch und wurdet ihr vorher darüber informiert? Also ich bin kein Jurist, weiß aber das man niemanden in sein Haus oder die Wohnung lassen muß, wenn man das nicht will, das gilt sogar für den Vermieter - obwohl der, glaube ich, einmal im Jahr zur "Inspektion" kommen darf. Aber selbst dann nur mit Absprache. Wenn also dieser Handwerker ohne eure Zustimmung die Wohnung oder den Garten betritt könntet ihr sogar die Polizei rufen - ist ja mindestens Hausfriedensbruch. Und falls der noch in den Garten pinkelt könnte noch einiges mehr auf ihn zukommen.

Das mit der Mietminderung ist so eine Sache. Sind die Schäden die dieser Pfuscher beheben soll gravierend genug um eine Minderung zu veranlassen? Da muß man sehr vorsichtig sein und auf keinen Fall vorschnell handeln, sonst geht der Schuss nach hinten los. Ich kann mich da nur meinen Vorrednern anschließen uns euch raten bei einem Profi (Mieterschutzbund,

evtl. Anwalt) nachzufragen was zu tun ist.

Gruß

Fredericus2
2006-06-27 06:57:49 UTC
Das hört sich mehr nach nem Spion an als ein Handwerker.
mrs.tee
2006-06-27 06:13:17 UTC
Setzen Sie sich schnellstes mit dem Mieterschutzbund Ihrer Stadt in Verbindung. Die können alle Fragen beantworten und für ein paar Euro im Jahr hat man Anspruch auf Anwalt und alles. Lohnt sich allemal!!!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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